Winterdienst

Wir sind gerade in den Wintermonaten besonders gefordert. Denn wir sorgen mit rund 30 Mitarbeitenden, 5 großen Räum- und Streufahrzeugen sowie 5 Schmalspurfahrzeugen dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf Straßen trotz Eis, Schnee und Glätte so gut wie möglich und sicher weiter fließt und öffentliche Flächen sowie Radwege benutzbar bleiben.

Unsere Fahrzeuge fahren nach einem Dringlichkeitsplan die unterschiedlichen Touren ab. Als erstes müssen wir unseren hoheitlichen Pflichten nachkommen. Es ist Sorge zu leisten, dass die ortsdurchführenden Landes- und Kreisstraßen, die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten zum Krankenhaus und die wichtigen Hauptstraßen befahrbar sind.

Anschließend kümmern wir uns um die Wohnsammelstraßen und um verkehrswichtige Straßen mit starkem Gefälle. Oberste Priorität haben auch die fußläufigen Bereiche am Omnibusbahnhof, an Bahnhöfen, Fußgängerzone und -überwegen.

  • Für die Zugänge und Räumflächen der Schulen und KiTa's haben wir die Unterstützung der Hausmeister, die an den betroffenen Stellen für sichere Wege sorgen.
  • Das Parkdeck der Rems-Murr-Klinik Schorndorf
  • Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • private/nicht städtische Grundstücke 
  • Zugang zu den Gleisen (am Bahnhof) obliegt der DB

Beim Streuen achten wir besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz. 

Auf trockenen Straßen verwenden wir meist Feuchtsalz oder trockenes Streusalz. Dank moderner Gerätetechnik gestreutes Feuchtsalz verringert sich die erforderliche Salzmenge erheblich, fördert eine rasche Tauwirkung und ist Wehverlusten weniger ausgesetzt.

Auf öffentlichen Gehwegflächen benutzen wir abstumpfende Streustoffe (Splitt oder Salzsole), die auf die Fläche aufgesprüht werden.

Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümer/innen des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Die Mindestbreite beträgt 1,50 Meter.

Sie müssen Ihrer Streupflicht werktags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr nachgekommen sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind Sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 20.00 Uhr.

Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte beschränken Sie den Einsatz von Salz; es ist nur auf Gefällstrecken, Treppen, Rampen und bei Eisregen einzusetzen. Bitte denken Sie an die Umwelt!


Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist
  • Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung der Straße wieder auf Ihren frisch gereinigten Gehweg landen - dies lässt sich oftmals nicht vermeiden
  • Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind bis zu 3,5 m breit. Das entspricht der Breite von 2 PKWs nebeneinander
  • Denken Sie auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei

  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind
  • Achten Sie auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltkennzeichen

  • Bitte denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen, insbesondere mit Winterreifen
  • Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzliche wechselnden Straßenverhältnissen 
  • Gewähren Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei
  • Parken Sie bitte möglichst nah am Fahrbahnrand. Wenn möglich, steigen Sie bei Schnee und Glatteis auf öffentliche Verkehrsmittel um